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o. J. o. T. o. O.

(1314 - 1319).

Heinrich, (Bischof von Breslau), befiehlt den fürsichtigen Leuten N. N. bei Verlust des Amtes den Herrn Boleslaw, Herzog von Schlesien und Herrn von Brieg und Liegnitz, welcher durch die Synodalkonstitutionen und die apostolischen Legaten der Exkommunikation verfallen ist, weil er die Garben-Vierdunge und Malterzehnten, ferner andere Zinsen und Einkünfte des bischöfl. Hofhalts zu Breslau, des Kapitels, einzelner Kanoniker etc. in seinem Gebiet hat durch seine Beamte rauben lassen, persönlich zu ermahnen, innerhalb eines gewissen Termins den Raub herauszugeben oder zu ersetzen, widrigenfalls er in schwere Kirchenstrafen verfallen würde.

Cod. dipl. Sil. V, 32. Die Theilung der 3 Brüder Boleslaw, Heinrich und Wladyslaw fand zwischen 13. Okt. und 4. Nov. 1311 statt, während Bischof Heinrich auf der Reise nach Avignon war, also muss diese Urk. in die Zeit nach seiner Rückkehr fallen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.